Fördermittel

Förderungen durch das BAFA

BEG EM  Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

Förderung beträgt bis zu 20%

  • Effizienz-Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung
  • Grundfördersatz beträgt weiterhin 15 %; plus ggf. 5 % Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • 30.000 Euro pro Wohneinheit ohne Sanierungsfahrplan
  • Wenn ein iSFP vorhanden ist, können für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus insgesamt bis zu 90.000 Euro gefördert werden. Davon entfallen höchstens 30.000 Euro auf den Heizungstausch und maximal 60.000 Euro auf andere Effizienzmaßnahmen.
  • Austausch der Heizung und allgemeine Energieeffizienzmaßnahmen können nun addiert werden.
  • Anträge für Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen

Quelle: BAFA.de

 

Förderungen durch die KfW

Heizungstausch wird von der KfW gefördert

Neubau

Bestand